Außergerichtliche Konfliktregulierung?

Auf seiner Abschlusstagung „Konfliktregulierung in Deutschlands pluraler Gesellschaft: ‚Paralleljustiz‘?“ stellte das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung die Ergebnisse aus drei Jahren Forschung im Harnack-Haus in Berlin vor. Zentrale Aspekte zur Konfliktregulierung bei Tschetschen:innen, Yezid:innen und den ar-Rāšidīya wurden vorgestellt. Ich durfte neben meiner österreichischen Kollegin Sabrina Luimpöck von der FH Burgenland den Beitrag von Mahabat Sadyrbek zur Fokusgruppe der Tschetschen:innen kommentieren.
   Am Nachmittag teilten Vertreter:innen der Justiz aus Berlin, Bremen und NRW ihre illustren Erfahrungen mit außergerichtlicher Konfliktregulierung im Straf- und Zivilrecht mit den Teilnehmenden. Konstatiert wurde, dass bei einigen positiven Aspekten des Einbezugs von Ältestenräten oder Friedensrichtern das Gewaltmonopol zweifellos beim Staat bleiben müsse. Hierfür sei entscheidend, dass die Gerichte das Ausüben von massivem Druck auf Zeug:innen und Geschädigte durch die Beklagten erkennen und dem wirksam entgegen treten müssten. Forschung und juristische Praxis stehen hier erst am Anfang. Zudem wird leicht übersehen, dass die von den drei Gruppen erreichten „Einigungen“ regelmäßig ohne Einbeziehung der betroffenen Frauen geschehe und ihre Rechte massiv verletzen.

Mehr zum konzeptionellen Rahmen des Forschungsprojektes am Max-Planck Institut.

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